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Feuer gefährdet und tötet Menschen, vernichtet Sachwerte und führt zu teuren Produktionsausfällen sowie hohen Folgekosten. Brände zu verhindern, bevor sie entstehen, oder zumindest deren Ausmaß kontrollierbar zu machen, ist unsere Aufgabe als
Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz.
Dabei muss der Brandschutz mit den verschiedensten Ansprüchen koordiniert werden: gestalterische Anforderungen und technische Ausführungsmöglichkeiten, Auswahl der Baustoffe und nicht zuletzt die wirtschaftlichen Interessen des Auftraggebers.

Wir sind Ihr kompetenter Partner über den gesamten Planungs- und Ausführungsprozess.



Unser Leistungsangebot im Einzelnen:
Beratung
Wir beraten private und öffentliche Bauherren, Generalunternehmer, Architekten und Ingenieurbüros im Vorfeld und bei der Entwurfs- und Genehmigungsplanung , der Ausschreibung und Ausführungsplanung.

Machbarkeitsstudien
Die brandschutztechnische Machbarkeitsstudie ist ein wichtiger Bestandteil in der Vorplanungsphase. Das Ingenieurbüro Ketterkat weist Bauherren, Architekten und Fachplaner in dieser Projektphase auf die wichtigsten Punkte bezüglich des Brandschutzes hin, die für die Genehmigungsfähigkeit des Gebäudes von Bedeutung sind. Die Machbarkeitsstudie beinhaltet stichwortartige Aussagen zu folgenden Punkten:
  • äußeren Erschließung, Zugänglichkeit und Flächen für die Feuerwehr, Löschwasserversorgung
  • Rettungskonzept
  • bautechnische Brandschutzmaßnahmen und
  • anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen.
Brandschutzkonzepte
Das Ingenieurbüro Ketterkat berät und betreut Architekten und Ingenieurbüros, private und öffentliche Bauherren in allen Fragen des Brandschutzes. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich Ihre gestalterischen Wünsche und Anforderungen an die spätere Nutzung.

Unsere Leistungen im Vorfeld des Bauvorhabens:
  • Feststellung der bauaufsichtlichen Anforderungen unter Berücksichtigung der Vorschriften und technischen Baubestimmungen
  • Entwicklung der Grundzüge des Brandschutzkonzepts zur Vorlage bei den Genehmigungsbehörden
In der Entwurfsplanung bieten wir Ihnen
  • die Konzeption der Rettungswege,
  • die Einteilung in Brandbekämpfungsabschnitte und
  • die Abstimmung anlagentechnischer Besonderheiten mit den Regellösungen des Bauordnungsrechts.
Bedeutende Plan- oder Regelabweichungen diskutieren wir bereits in dieser Phase unter fachlichen Gesichtspunkten mit den zuständigen Brandschutzdienststellen. Hierzu legen wir den Bauaufsichtsbehörden bzw. Prüfingenieuren unsere Vorschläge und Begründungen zu technischen Kompensationsmaßnahmen zur Begutachtung und Freigabe vor.

Bestandsanalysen
Wir beurteilen Ihr bestehendes Gebäude in Bezug auf Mängel im Brandschutz, baulich, technisch und organisatorisch.

Risikoanalysen
Wir erstellen Risikoanalysen auf Basis von eigenen Begehungen und Bestandsanalysen auch in Zusammenarbeit mit Ihrer Versicherung.

Sanierungskonzepte
Wir erstellen Sanierungskonzepte bezüglich des vorbeugenden baulichen Brandschutzes aus den Bestandsanalysen und erstellen Maßnahmenkataloge.

Löschwasserrückhaltung
Wir planen und berechnen notwendige Löschwasserrückhaltevolumen nach der LöRüRL und die zusätzlich notwendigen baulichen Anforderungen.

Fachbauleitung
Wir stehen Ihnen als Fachbauleiter und Betreuer während der Bauphase zur Verfügung.
Wir sichern die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes, wir übernehmen verantwortlich die Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes.

Prüfungen und Abnahmen
Wir beteiligen uns an Abnahmen und Prüfungen, als Fachbauleiter sind wir zuständig für die Verwendbarkeitsnachweise, die Unternehmerbescheinigungen, die Übereinstimmungsprüfungen mit den Zulassungskonformen Ausführungen.

Brandschutztechnische Dokumentation
IB Ketterkat erstellt die vollständige brandschutztechnische Dokumentation. Diese beinhaltet:
  • Gebäudedokumentation der Architektur inkl. der Nachweise des genehmigten Bestandsgebäudes und der Nachtragsgenehmigungen
  • Brandschutztechnische Dokumentation, inkl. aller Anforderungen aus den baurechtlichen Regelwerken Dokumentation der technischen Anlagen, z.B. Feuerungs-, Lüftungs-, Elektro-, Aufzugsanlagen
  • Dokumentation der sicherheitstechnischen Anlagen und deren laufender Prüfberichte
  • Zulassungs- und Prüfbescheide
  • die während der Nutzungsphase erforderlichen Wartungen und Prüfungen
Dies erleichtert neben der Bauabnahme auch die Fortführung des Brandschutzkonzepts bei späteren Umbauten und Nutzungsänderungen, bietet dem Bauherren ein Maximum an Planungssicherheit und erleichtert dem Facility Manager die Instandhaltung und den Betrieb des Gebäudes.

Flucht- und Rettungspläne
Flucht- und Rettungspläne werden im Gebäude ausgehangen, um den Nutzern die schelle Orientierung im Bandfall zu ermöglichen.
Flucht- und Rettungspläne sind an markanten Punkten im Gebäude angeordnet und erklären die Rettungswegführung. Hierfür ist entscheidend, dass die dargestellten Bereiche auf dem Plan übersichtlich auf den nächsten Ausgang ins Freie oder die Tür zum Treppenraum hinweisen.
Flucht- und Rettungspläne sollten nicht zwangsläufig eine Gesamtübersicht der räumlichen Struktur liefern, da dies die Gefahr birgt, dass eine schnelle Orientierung aufgrund einer zu komplexen oder auch zu kleinen Darstellung nicht mehr gegeben ist.
Individuell abgestimmt für Ihr Unternehmen erstellen wir Flucht- und Rettungspläne nach der BGV A8, §55 ArbStättV und  DIN ISO 23601 mit der Brandschutzordnung Teil A.

Feuerwehrpläne
Feuerwehrpläne werden für zahlreiche Sonderbauten gefordert. Sie dienen der Feuerwehr im Einsatzfall zum Beispiel als Orientierungshilfe, wie das Gebäude angefahren wird, wie es strukturiert ist und wo besondere Gefahrenquellen sind. Deshalb ist es wichtig zu wissen, welche Anforderungen die Feuerwehr bei jedem einzelnen Objekt hat.
Wir führen Abstimmungsgespräche mit der Feuerwehr und berücksichtigen die Besonderheiten. Hier wirkt es sich positiv aus, dass wir das Bauvorhaben von Anfang an mit Sachverstand begleitet haben.
Wir fertigen für Sie Brandschutzpläne, Rettungsweg- und Übersichtspläne, Feuerwehrpläne nach DIN 14095, Alarm- und Einsatzpläne, Gefahrenabwehr- und Katastrophenschutzpläne sowie Brandschutzordnungen Teil A, B und C.

Brandschutzordnung
Brandschutzordnungen dienen der Festlegung der Aufgaben des organisatorischen Brandschutzes. Mit einer Brandschutzordnung werden im wesentlichen die Personen Ihres Betriebes benannt, die mit bestimmten Aufgaben betraut werden.
Wir unterstützen Sie im Wesentlichen bei der Erstellung Ihrer Brandschutzordnung. Erklären welche grundsätzlichen Informationen zu beschreiben sind und weisen Sie auf Besonderheiten hin, die sich ggf. aus dem Brandschutzkonzept bzw. den Abstimmungen mit der Bauaufsicht ergeben.

Brandschutzbeauftragte
Die Brandschutzbeauftragte unterstützt den Unternehmer bei der Umsetzung der Brandschutzvorschriften, die sich aus den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerken ergeben.
Gerne übernehmen wir für Ihr Unternehmen die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten.

Unsere Leistungen als Externe Brandschutzbeauftragte
  • regelmäßige Brandschutzbegehungen in Ihrem Unternehmen
  • Analyse und Beratung hinsichtlich des Ist-Zustands
  • Lösungsorientierte Beratungsansätze, die neutral und sachbezogen erfolgen
  • Aufstellen von Brandschutzordnungen und Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z.B. Alarm- und Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne, Regelungen bei Heißarbeiten usw.)
  • Überwachung der Prüftermine von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • lösungsorientierte Beratung bei Fragen rund um den Brandschutz
  • Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden, der Feuerwehr und den Versicherungen



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