"Die Brandschutzmaßnahmen sind doch viel zu teuer!"
"Brandschutz? Brauchen wir nicht, bei uns hat es noch nie gebrannt!"
Stimmen, die von Bauherren und Betreibern immer wieder geäußert werden.
Dem kann man einem Zitat aus einem Urteil des OLG Münster begegnen:
"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar,
mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss."
(Oberverwaltungsgericht Münster 10 A 363/86 vom 11.12.1987)
Eine fachgerechte Brandschutzfachplanung kann Brände nicht verhindern. Aber sie kann helfen, die Schäden aus Brandereignissen zu begrenzen.
|